4 MOSE 29
1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein.
2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;
3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
4 und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;
5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun;
6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova.
7 Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.
8 Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;
9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
10 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;
11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage.
13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein;
14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern,
15 und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern;
16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
17 Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;
18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
20 Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
23 Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
26 Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
29 Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.
32 Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;
34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
35 Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;
37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
39 Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern.
40 Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.
Mga kaugnay na talata
108
- 1Lev 23:24–25, Rom 10:14–18, Zec 9:14, Psa 89:15, Ezr 3:6, Rom 15:16–19, Mrk 16:15–16, Num 10:1–10
- 2Num 28:27, Heb 10:10–14, Num 29:36, Num 28:19, Num 29:8
- 5Num 28:30, Num 28:15, Num 28:22
- 6Num 28:11–15, Num 28:3–8, Num 9:14, Num 29:21, Exo 29:38–42, Ezr 3:4, Lev 6:9, Num 29:18
- 7Mat 5:4, Lev 16:29–31, Zec 12:10, Rom 6:6, Jas 4:8–10, Isa 58:3–5, Isa 22:12, 2Co 7:9–11
- 8Num 28:19, Num 29:13, Num 29:2
- 9Num 15:3–12
- 11Lev 16:3, Lev 16:5, Isa 53:10, Num 29:6, Heb 7:27, Num 28:3–8, Lev 16:9, Heb 9:25–28
- 12Deu 16:13–14, Neh 8:14, Neh 8:18, Ezk 45:25, Zec 14:16–19, Jhn 1:14, Lev 23:33–43, Exo 34:22
- 13Ezr 3:4, Num 28:11, Heb 10:12–14, Num 29:2, Num 29:8, Rom 12:1, Num 28:19, Num 28:27
- 17Psa 69:31, Isa 1:11, Psa 51:16–17, Num 29:20–40, Heb 8:13, Jer 7:22–23, Psa 50:8–9, Psa 40:6
- 18Num 28:7, Num 15:4–12, Num 28:14, Num 29:6, Num 29:9–10, Num 29:3–4
- 19Num 29:25, Amo 8:14, Num 29:22, Num 29:11
- 22Jol 1:9, Jol 2:14, Psa 16:4, Jol 1:13
- 25Heb 3:14, Gal 6:9, Heb 13:15, Act 13:43, Rom 2:7, Gal 2:5, 2Th 3:13, Num 29:11
- 35Lev 23:36, Jhn 7:37–39, Rev 7:9–17
- 39Lev 23:2, 2Ch 31:3, 1Ch 23:31, Lev 7:11, Neh 10:33, Isa 1:14, Ezr 3:5, Deu 12:6
- 40Act 20:27, Deu 4:5, 1Co 15:3, Exo 40:16, Heb 3:5, Heb 3:2, Mat 28:20