Römer 7:3
So lange also der Mann lebt, heißt sie Ehebrecherin, wenn sie einem anderen Mann zu eigen wird; stirbt der Mann, so ist sie frei vom Gesetz, derart daß sie nicht mehr Ehebrecherin ist, wenn sie einem andern Mann zu eigen wird.So lange also der Mann lebt, heißt sie Ehebrecherin, wenn sie einem anderen Mann zu eigen wird; stirbt der Mann, so ist sie frei vom Gesetz, derart daß sie nicht mehr Ehebrecherin ist, wenn sie einem andern Mann zu eigen wird.