So lange also der Mann lebt, heißt sie Ehebrecherin, wenn sie einem anderen Mann zu eigen wird; stirbt der Mann, so ist sie frei vom Gesetz, derart daß sie nicht mehr Ehebrecherin ist, wenn sie einem andern Mann zu eigen wird.
Kopiere dieses HTML auf deine Website — frei nutzbar, ohne Schlüssel, ohne Tracking. Hänge ?theme=light oder ?theme=dark an die Adresse an, passend zu deiner Seite.