Sprüche 17:26
Schon daß man dem, der im Rechte ist, eine Geldbuße auferlegt, ist ein übles Ding; daß man Edlen Schläge giebt, ist's in hohem Maß.Schon daß man dem, der im Rechte ist, eine Geldbuße auferlegt, ist ein übles Ding; daß man Edlen Schläge giebt, ist's in hohem Maß.