4. Mose 4:47
von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle die sich dem unterzogen, am OffenbarungszeIte dienstliche Verrichtungen, sowie den Dienst des Tragens zu besorgen,von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle die sich dem unterzogen, am OffenbarungszeIte dienstliche Verrichtungen, sowie den Dienst des Tragens zu besorgen,