2. Mose 12:18
Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, am Abend, sollt ihr ungesäuertes Brot essen, bis zum Abend des einundzwanzigsten Tages des Monats.Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, am Abend, sollt ihr ungesäuertes Brot essen, bis zum Abend des einundzwanzigsten Tages des Monats.