4. Mose 9:11
Im zweiten Monat, am vierzehnten Tage, gegen Abend, sollen sie es halten und sollen es mit ungesäuertem Brot und bittern Kräutern essen,Im zweiten Monat, am vierzehnten Tage, gegen Abend, sollen sie es halten und sollen es mit ungesäuertem Brot und bittern Kräutern essen,