4. Mose 4:30
Von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.Von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.