Übrigens habe ich von dem Tage an, an dem er mich beorderte, ihr Statthalter im Lande Juda zu sein - vom zwanzigsten Jahre bis zum zweiunddreißigsten Jahre des Königs Arthahsastha, also zwölf Jahre lang -, samt meinen Brüdern die dem Statthalter gebührende Kost nicht bezogen,
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