Ein einziger Zeuge soll gegen niemanden aufkommen, wenn es sich um irgend ein Verbrechen oder Vergehen - irgend eine Verfehlung, die einer begehen kann, - handelt; erst auf die Aussage von zwei oder von drei Zeugen hin soll eine Sache Giltigkeit haben.
Copiez ce HTML sur votre site — libre d'utilisation, sans clé, sans pistage. Ajoutez ?theme=light ou ?theme=dark à l'adresse pour l'accorder à votre page.