Ich antwortete ihnen, daß es bei den Römern nicht Brauch sei, einen Menschen aus Gunst preiszugeben, ehe der Angeschuldigte seinen Anklägern gegenüber gestellt sei, und Raum zur Verteidigung über die Anklage bekommen habe.
Copiez ce HTML sur votre site — libre d'utilisation, sans clé, sans pistage. Ajoutez ?theme=light ou ?theme=dark à l'adresse pour l'accorder à votre page.