Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen.
Copiez ce HTML sur votre site — libre d'utilisation, sans clé, sans pistage. Ajoutez ?theme=light ou ?theme=dark à l'adresse pour l'accorder à votre page.