Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
Copiez ce HTML sur votre site — libre d'utilisation, sans clé, sans pistage. Ajoutez ?theme=light ou ?theme=dark à l'adresse pour l'accorder à votre page.