und ebenso unsere erstgeborenen Söhne und die Erstgeborenen unseres Viehs nach der Vorschrift im Gesetze, sowie die Erstgeborenen unserer Rinder und unserer Schafe an den Tempel unseres Gottes, an die Priester, die im Hause unseres Gottes Dienst thun, abzuliefern.
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