Und wenn sich das Volk des Landes an den Festzeiten vor Jahwe begiebt, dann soll derjenige, der durch das Nordthor eintritt, um anzubeten, durch das Südthor wieder hinausgehen, und derjenige, der durch das Südthor eintritt, soll durch das Nordthor hinausgehen; niemand soll durch das Thor zurückkehren, durch das er eingetreten ist, sondern durch das, welches ihm gegenüberliegt, soll er hinausgehen.
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