Und wenn der Fürst eine freiwillige Gabe herrichtet, ein Brandopfer oder Heilsopfer als freiwillige Gabe für Jahwe, dann soll man ihm das Thor öffnen, das nach Osten gewendet ist. Alsdann soll er sein Brandopfer und sein Heilsopfer herrichten, wie er am Sabbattage zu thun pflegt, und soll dann wieder hinausgehen; und nachdem er hinausgegangen, soll man das Thor wieder zuschließen.
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