Wenn jemand eine Jungfrau, die noch unverlobt ist, verführt und ihr beiwohnt, so soll er für sie das Kaufgeld entrichten und sie sich zum Weibe nehmen.
Kopiere dieses HTML auf deine Website — frei nutzbar, ohne Schlüssel, ohne Tracking. Hänge ?theme=light oder ?theme=dark an die Adresse an, passend zu deiner Seite.