Wenn er aber von seinem Grundbesitz einem seiner Diener ein Geschenk macht, so soll es diesem nur bis zum Jahre der Freilassung gehören. Dann aber soll es wieder an den Fürsten zurückfallen; der Grundbesitz seiner Söhne jedoch soll diesen verbleiben.
Nakili HTML hii kwenye tovuti yako — matumizi huru, bila funguo, bila kufuatiliwa. Ongeza ?theme=light au ?theme=dark kwenye anwani ili ilingane na ukurasa wako.