Und lagert euch außerhalb des Lagers sieben Tage lang, ihr alle, die ihr jemand erwürgt oder Erschlagene angerührt habt, und entsündigt euch am dritten und siebenten Tage, samt denen, welche ihr gefangen genommen habt.
Copie este HTML para o seu site — uso livre, sem chaves, sem rastreamento. Acrescente ?theme=light ou ?theme=dark ao endereço para combinar com a sua página.